Kirchenvorstand- / Pfarrgemeinderat-Wahl am 08./09. November 2025
Stadtpfarrei in Oberhausen – Wahlen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand
Ab dem 1. Januar 2026 werden die vier Oberhausener Pfarreien zur gemeinsamen Stadtpfarrei St. Clemens. Damit vom ersten Tag an die Mitglieder der katholischen Kirche diese Stadtpfarrei gestalten können, werden am 8./9. November 2025 in Oberhausen nur noch zwei Gremien für die ganze Stadt gewählt: Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.
aktuelle Informationen in Kürze
Wahl des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes
Am 08. und 09. November 2025 finden in unserer Pfarrei St. Clemens die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) statt.
Für den Kirchenvorstand kandidieren:
Thomas Gäng, Holger Ingendoh, Christian Rüsse, Henning Schlautmann und Detlef van de Sand.
Für den Pfarrgemeinderat kandidieren:
Petra Breuker, Martin Klimmasch, Stefan Krakau, Ngoc Nguyen, Olaf Peters, Mechthild Tinten und Ines Troost.
Weitere Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten sowie zu den Wahlmodalitäten finden Sie in den Aushängen der Kirchen, auf der Homepage der Pfarrei und in der nächsten Ausgabe der Pfarrnachrichten.
endgültige Kandidatenlisten
Hier finden Sie die endgültigen Kandidatenlisten für den Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand, sowie die Fotos für den Wahlbezirk der Pfarrei St. Clemens Sterkrade
endgültige Kandidaten für den Pfarrgemeinderat
Fotos der Kandidaten für den Pfarrgemeinderat
endgültige Kandidaten für den Kirchenvorstand
Fotos der Kandidaten für den Kirchenvorstand
Wahlen
Wann und wie wird gewählt?
Geheim und unmittelbar.
Wahlzeiten in der Pfarrei St. Clemens
Samstag, 08.11.2025
09:00 – 13:00 Uhr: St. Clemens
16:15 – 17:00 Uhr: St. Josef, Buschhausen
18:00 – 18:45 Uhr: Haltestelle Liebfrauen
19:15 – 20:00 Uhr: St. Barbara
Sonntag, 09.11.2025
09:00 – 09:45 Uhr: St. Theresia
10:30 – 11:15 Uhr: St. Josef, Schmachtendorf
12:15 – 13:00 Uhr: St. Clemens
Sie können an jedem Wahllokal der Pfarrei wählen – unabhängig davon, in welcher Gemeinde Sie wohnen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle, die in der Pfarrei St. Clemens wohnen und römisch-katholisch sind.
Für die Kirchenvorstandswahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, für die Pfarrgemeinderatswahl ein Mindestalter von 14 Jahren.
Auszählung
Die öffentliche Auszählung der Stimmen findet am Sonntag, 09.11.2025 ab 14 Uhr im Katholischen Stadthaus, Elsa-Brändström-Straße 11, 46045 Oberhausen statt.
Allgemeine Informationen zu PGR und KV
Pfarrgemeinderat
Worum kümmert sich der Pfarrgemeinderat (PGR)?
Der neue PGR ist das ehrenamtliche Steuerungsteam in der Stadtpfarrei in Oberhausen, das die pastorale Ausrichtung zusammen mit dem Pastoralteam gestaltet: Der PGR steuert, koordiniert, unterstützt und vernetzt pastorale Angebote und Initiativen. Er initiiert, vernetzt und begleitet Teams in pastoralen Handlungsfeldern. Er verantwortet die Verteilung von Finanzmitteln für die Seelsorge, begleitet die pastoralen Großprojekte in Oberhausen, gestaltet die Gottesdienstordnung und setzt inhaltliche Schwerpunkte. Er ist Ansprechpartner für Netzwerkpartner*innen in der Stadtkirche und verantwortet die Kommunikation mit den Katholik*innen in Oberhausen.
Wer darf den PGR wählen?
Katholik*innen ab 14 Jahren.
Wie alt muss man sein, um in den PGR gewählt zu werden?
16 Jahre alt.
Kirchenvorstand
Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstands (KV)?
Der KV verwaltet das Vermögen der Pfarrei und sorgt für die Erhaltung und Entwicklung der Gebäude und der Friedhöfe. Er schafft so die materiellen Voraussetzungen, dass pastorale Aktivitäten stattfinden können. In Zusammenarbeit mit dem PGR steuert und entwickelt er Immobilienprojekte, die aus den Pfarreientwicklungsprozessen der vier alten Pfarreien entstanden und nun in einem neuen Kontext zu betrachten sind. In der Stadtpfarrei wird der Kirchenvorstand „das große Ganze“ im Blick behalten, während sich vor Ort Menschen in Teams engagieren, die im Auftrag von PGR und KV und aus Liebe zu ihrer kirchlichen Heimat Sorge für ihren Ort tragen.
Wer darf den KV wählen?
Katholik*innen ab 16 Jahren.
Welches Alter muss man haben, um für den KV zu kandidieren?
Mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt.
Zusammenarbeit der Gremien
Arbeiten die beiden Gremien zusammen?
Unbedingt! Sie haben unterschiedliche Aufgabenstellungen, die aber ineinandergreifen. Bei gemeinsamen Klausurtagen und Sitzungen werden inhaltliche Entscheidungen mit finanziellem Sachverstand verbunden, sodass wir in Oberhausen gemeinsam die Stadtpfarrei entwickeln können.