Kirchenvorstand- / Pfarrgemeinderat-Wahl am 08./09. November 2025

Stadtpfarrei in Oberhausen – Wahlen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Ab dem 1. Januar 2026 werden die vier Oberhausener Pfarreien zur gemeinsamen Stadtpfarrei St. Clemens. Damit vom ersten Tag an die Mitglieder der katholischen Kirche diese Stadtpfarrei gestalten können, werden am 8./9. November 2025 in Oberhausen nur noch zwei Gremien für die ganze Stadt gewählt: Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.

Kandidatenlisten

Die Wahlausschüsse freuen sich über die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bereits gemeldet haben und sind nun in der konkreten Vorbereitung der Wahl. Die Kandidatenlistensind nun veröffentlicht.

Hier finden Sie nun die Listen der bisher vorgeschlagenen Kandidaten für den Wahlbezirk der Pfarrei St. Clemens Sterkrade

Kandidaten für den Pfarrgemeinderat

Kandidaten für den Kirchenvorstand

Ergänzungsvorschläge

Bis zum 12. Oktober können nämlich noch schriftlich Ergänzungsvorschläge für den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat im Pfarrbüro St. Clemens (Elsa-Brändström-Str. 11, 46045 Oberhausen bzw. im Glockenturm von St. Clemens, Großer Markt 3, 46145 Oberhausen) eingereicht werden.

Weitere Vorschläge für die Kandidatenliste Pfarrgemeinderat können formlos eingereicht werden. Sie müssen von 12 Wahlberechtigten unterstützt werden. 
Weitere Vorschläge für die Kandidatenliste des Kirchvorstandes müssen mit diesem Formular eingereicht werden. Sie müssen von 10 Wahlberechtigten unterstützt werden.

Wenn Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich bitte an: pfarrbuero.stclemens@bistum-essen.de - Ihre Anfrage wird dann weitergeleitet.

Wahlen

Wählerlisten

Wählen darf, wer in der jeweiligen Wählerliste verzeichnet ist; das sind in der Regel alle Katholik*innen im entsprechenden Wahlalter. Die Wählerlisten liegen zur Einsichtnahme im Pfarrbüro (Elsa-Brändström-Str. 11, 46045 Oberhausen) nach vorheriger Terminabsprache aus. Es besteht hier ein Auskunftsrecht sowie eine Einspruchsmöglichkeit vom 28. September bis 5. Oktober.

Wann und wie wird gewählt?

Geheim und unmittelbar. Zeiten und Orte am 8./9. November werden in den nächsten Pfarrnachrichten, in Vermeldungen, Aushängen, auf der Homepage und sozialen Medien bekannt gegeben. Man kann auch Briefwahl beantragen. Das ist bis spätestens 5. November möglich. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro oder füllen Sie das Briefwahlformular auf der Homepage aus. Mit Blick auf erforderliche Postlaufzeiten wird jedoch empfohlen, Briefwahlanträge frühzeitig zu stellen und die Briefe rechtzeitig zurückzusenden.

Briefwahl

Die Briefwahlanträge zu den Wahlen finden Sie hier:  

Antrag auf Briefwahl für die Kirchenvorstandswahlen 2025

Antrag auf Briefwahl für die Pfarrgemeinderatswahlen 2025

Allgemeine Informationen

Pfarrgemeinderat

Worum kümmert sich der Pfarrgemeinderat (PGR)?

Der neue PGR ist das ehrenamtliche Steuerungsteam in der Stadtpfarrei in Oberhausen, das die pastorale Ausrichtung zusammen mit dem Pastoralteam gestaltet: Der PGR steuert, koordiniert, unterstützt und vernetzt pastorale Angebote und Initiativen. Er initiiert, vernetzt und begleitet Teams in pastoralen Handlungsfeldern. Er verantwortet die Verteilung von Finanzmitteln für die Seelsorge, begleitet die pastoralen Großprojekte in Oberhausen, gestaltet die Gottesdienstordnung und setzt inhaltliche Schwerpunkte. Er ist Ansprechpartner für Netzwerkpartner*innen in der Stadtkirche und verantwortet die Kommunikation mit den Katholik*innen in Oberhausen.

Wer darf den PGR wählen?                                                            

Katholik*innen ab 14 Jahren.
Wie alt muss man sein, um in den PGR gewählt zu werden?     
16 Jahre alt.

Kirchenvorstand

Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstands (KV)?

Der KV verwaltet das Vermögen der Pfarrei und sorgt für die Erhaltung und Entwicklung der Gebäude und der Friedhöfe. Er schafft so die materiellen Voraussetzungen, dass pastorale Aktivitäten stattfinden können. In Zusammenarbeit mit dem PGR steuert und entwickelt er Immobilienprojekte, die aus den Pfarreientwicklungsprozessen der vier alten Pfarreien entstanden und nun in einem neuen Kontext zu betrachten sind. In der Stadtpfarrei wird der Kirchenvorstand „das große Ganze“ im Blick behalten, während sich vor Ort Menschen in Teams engagieren, die im Auftrag von PGR und KV und aus Liebe zu ihrer kirchlichen Heimat Sorge für ihren Ort tragen.

Wer darf den KV wählen?                                                                

Katholik*innen ab 16 Jahren.
Welches Alter muss man haben, um für den KV zu kandidieren?
Mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt.

Zusammenarbeit der Gremien

Arbeiten die beiden Gremien zusammen?

Unbedingt! Sie haben unterschiedliche Aufgabenstellungen, die aber ineinandergreifen. Bei gemeinsamen Klausurtagen und Sitzungen werden inhaltliche Entscheidungen mit finanziellem Sachverstand verbunden, sodass wir in Oberhausen gemeinsam die Stadtpfarrei entwickeln können.

Weitere Informtionen vom Bistum