In der Sitzung des Pfarrgemeinderates am 14.05.2022 wurde folgende Regelung für Gottesdienste hinsichtlich der Corona-Pandemie beschlossen:
Für Gottesdienste gilt weiterhin die Maskenpflicht während der gesamten Feier für die Mitfeiernden. Personen mit liturgischen Aufgaben sind davon ausgenommen (Chor, Lektor*innen, Organist*innen, Zelebrant*innen).
Es finden vorläufig keine 3-G-Kontrollen mehr statt und auf Abstände kann verzichtet werden. Bitte respektieren Sie weiterhin das individuelle Sicherheitsbedürfnis Ihrer Mitmenschen.
Den genauen Wortlaut der Regelungen finden Sie hier.